Umsetzung des Alkoholverbotes
Seit Januar 2006 ist in Erlangen auf Straßen und Plätzen sowie in Parkanlagen und auf Kinderspielplätzen der Konsum von Alkohol untersagt. Wie setzt die Polizeidiese Verordnung um? Die AltstadtZeitung unterhielt sich vor Beginn der „Freiluftsaison“ mit dem Pressesprecher der Polizeidirektion Erlangen, Kriminal-Hauptkommissar Ralph Koch.
AltstadtZeitung(AZE): Wie hat sich die Polizei darauf eingestellt, dass der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum seit Jahresbeginn verboten ist?
Koch: Eine spezielle Vorbereitung unsererseits war nicht erforderlich. Das Alkohol-Verbot ist ja kein Novum. Es existiert bereits in Nürnberg und Fürth sowie einer Reihe weiterer Großstädte, so dass die Polizei bereits über einige Erfahrungen verfügt.
AZE: Wo lagen bisher die Probleme?
Koch: Wir hatten im Vorfeld bei Kontrollen von minderjährigen Jugendlichen in der Innenstadt immer wieder das Problem, dass die Volljährigen in der Gruppe erklärten, der Alkohol gehöre ihnen. Damit waren uns die Hände gebunden. Wir konnten die Minderjährigen zwar ermahnen, letztendlich den Konsum aber nicht verhindern.
AZE: Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten, die die neue Verordnung der Polizei bietet?
Koch: Im Rahmen von Lärmbelästigungen, die häufig mit übermäßigem Alkoholkonsum verbunden sind, konnten wir auch bisher schon eingreifen. Die neue Verordnung ist aber ein weiteres Mosaiksteinchen, um in bestimmten Situationen konkreter durchgreifen zu können.
AZE: In welchen Bereichen Erlangens gilt diese Verordnung?
Koch: Gemäß Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzung auf öffentlichen Straßen gilt das Alkohol-Verbot im gesamten Stadtbereich, also nicht nur in der Innenstadt.
AZE: Welche Personen sind von dem Verbot betroffen?
Koch: Die Verordnung richtet sich nicht gegen einen bestimmten Personenkreis. Sie gilt für alle.
AZE: Gibt es zeitliche Begrenzungen?
Koch: Nein, das Verbot gilt 24 Stunden. Die Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen legt grundsätzlich fest, dass die Erlaubnis für das Niederlassen sowie das Verweilen zum Alkoholgenuss außerhalb genehmigter Ausschankflächen zu versagen ist.
AZE: Wie soll, wie kann die Polizei die zusätzlichen Aufgaben bewältigen?
Koch: Wir werden sie, so wie in der Vergangenheit, im allgemeinen Streifendienst wahrnehmen. Wir haben die in Frage kommenden Gruppen auch bisher schon belehrt und notfalls zum Räumen des betreffenden Platzes aufgefordert, wenn es Probleme gegeben hat. Soweit waren wir erfolgreich, wir hatten aber bisher keine Möglichkeit, den Alkohol wegzunehmen.
AZE: Ist denn der Streifendienst personell so besetzt, dass die Polizei die Szene flächendeckend im Auge behalten kann?
Koch: Erhebliche Lücken gibt es nicht. So stark sind wir personell noch aufgestellt, dass wir diese Aufgabe bewerkstelligen können. Man darf sich das Vorgehen aber auch nicht so vorstellen, dass die Streifen gezielt nach Alkohol konsumierenden Gruppen suchen. Wir werden uns zunächst auf die bekannten, in der Innenstadt liegenden Brennpunkte konzentrieren. Selbstverständlich werden wir auch auf Hinweise reagieren.
AZE: Hat es schon Vorkommnisse gegeben, bei denen die Polizei eingreifen musste?
Koch: Vor drei bis vier Tagen (Anm.: Mitte Februar) stieß auf dem Marktplatz eine Streife auf eine Gruppe von fünf Personen mit einem Kasten Bier. Sie sind belehrt worden, ihre Sachen einzupacken und weiter zu gehen – ohne Probleme.
AZE: Welches Instrumentarium steht Ihnen zur Verfügung?
Koch: Unter Hinweis auf die geltende Satzung beschränken wir uns im Moment darauf, die Leute zu belehren und bitten sie, weiter zu gehen. Wir halten außerdem die Personalien fest um nachvollziehen zu können, wen wir schon einmal angesprochen haben.
AZE: Wie lange wird diese „Belehrungs-Phase“ dauern.
Koch: Es wird keine „Belehrungs-Phase“ geben, da wir individuell vorgehen. Sollte sich in den nächsten Wochen aber herausstellen, dass jemand zum dritten oder vierten Mal belehrt werden muss, wird man nicht um eine Anzeige herum kommen.
AZE: Was passiert in diesem Fall?
Koch: Sollten sich Aufklärung und Belehrungen als wirkungslos erweisen, erfolgt Anzeige bei der Stadt Erlangen als Aufsichtsbehörde. Zuständig ist dann das Rechtsamt, das die Möglichkeit hat, ein Bußgeld zu erlassen. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des vorgegebenen Bußgeldkatalogs.
AZE: In welcher Größenordnung werden sich die Bußgeldbescheide bewegen?
Koch: Gemäß des allgemeinen Bayerischen Straßen und Wegegesetzes werden sie sich zwischen 5,-- und 1000,-- Euro bewegen. Seitens des Rechtsamtes hat man sich über die Höhe der Bußgeldbescheide aber noch keine Gedanken gemacht, da bislang keine Anzeige vorliegt.
AZE: Wie groß ist der Ermessensspielraum der Polizei?
Koch: Auf der Ebene der Ordnungswidrigkeiten steht uns ein pflichtgemäßes Ermessen zu. D.h., wir können einen Verstoß gegen das Alkohol-Verbot verfolgen, müssen aber nicht.
AZE: Gibt es bereits einen Fall, der zur Anzeige kam? Wurde schon ein Bußgeldbescheid erlassen?
Koch: Nein. Mir ist nicht bekannt, dass seit in Kraft treten der Satzung Anzeige erstattet wurde.
AZE: Wie sieht es mit der Überwachung von Privatgrund aus? Beispiel: Freifläche vor dem Altstadtmarkt.
Koch: Der Inhaber möchte diese Ansammlungen alkoholisierter Jugendlicher nicht, so dass wir eine Art Hausrecht ausüben können. Wir werden – wie bisher auch - die Leute auffordern zu gehen.
AZE: Müsste die Polizei diesem Ort nicht täglich – besser nächtlich - einen Besuch abstatten?
Koch: Das ist für die Streifen, die den Bereich der Innenstadt abdecken ein Anlaufpunkt bei dem nachgeschaut wird.
AZE: Gibt es Probleme bei der Überwachung des Bahnhofsplatzes, dessen Eigentümer ja die Deutsche Bahn AG ist?
Koch: Mit dem Bahnhofsplatz haben wir eigentlich keine Probleme. Zuständig ist primär die Bundespolizei. Wir schreiten jedoch ein, wenn wir Auffälligkeiten beobachten oder um Unterstützung gebeten werden.
AZE: Zwei Nachbarn treffen sich an einem lauen Sommerabend und trinken auf einer Parkbank am Theaterplatz in aller Ruhe ein Bier. Wie reagiert die Polizei?
Koch: Mit Augenmaß. Niemand muss befürchten, sich wegen einer Flasche Bier eine Anzeige einzuhandeln. Im Übrigen gilt Alkoholverbotnur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, nicht auf der Parkbank in der Grünanlage. Hier greift in der Innenstadt die Grünanlagensatzung, die den Verzehr von Alkohol auf Spielplätzen und in Grünanlagen in der Innenstadt verbietet.
AZE: Wird ihnen eine Belehrung zu teil?
Koch: Ja. Das Alkohol-Verbot ist ja in Erlangen geltendes Recht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass meine Kollegen in derartigen Fällen gleich eine Anzeige vorlegen.
AZE: Was hätten auswärtige Besucher zu erwarten, die auf den Stufen des Marktbrunnens sitzen und ein Bier trinken?
Koch: Die werden mit Sicherheit auch belehrt werden, dass es eigentlich nicht statthaft ist. Sicher wird niemand angesprochen, der mit einer Flasche Bierdurch die Stadt geht. Noch einmal: Es geht darum, frühzeitig Ansammlungen von Alkohol konsumierender Personen eindämmen zu können.
AZE: Was heißt das konkret?
Koch: Ziel ist Szene-Treffs zu verhindern. Es bleibt ja nicht beim Trinken allein. Hinzu kommen meist Lärm und Verschmutzung als Folgeerscheinungen, die man jetzt mit Hilfe der Verordnung ebenfalls verhindern kann.
AZE: Wie gehen Sie mit Obdachlosen um, die keine Möglichkeit haben, sich in den privaten Raum zurück zu ziehen?
Koch: Obdachlose waren bei uns noch nie ein Problem. In Erlangen gibt es keine ausgesprochene Szene. Wir haben einzelne Personen, die genauso wie alle anderenbelehrt werden. Aber wegen einer Flasche Bier wird bei uns auch kein Obdachloser angezeigt werden. Man muss es analog zu den anderen Personengruppen sehen: einer allein macht keine Probleme.
AZE: In wie weit kann die neue Verordnung mit dazu beitragen, die Situation in der nördlichen Hauptstraße zu beruhigen?
Koch: An dieser Stelle kommen verschiedene Faktoren zusammen. Der Alkohol mag einer davon sein. Wesentlicher Störfaktor sind allerdings die nächtlichen Unterhaltungen vor den Kneipen. Bei Lärmbelästigungen schreiten wir ein und schicken die Leute weiter. Das hat allerdings mit der Alkoholsatzung direkt nichts zu tun. Wenn jedoch auf der Straße getrunken wird bietet sich nun die Möglichkeit vorbeugend einschreiten zu können, ohne dass sich Anwohner belästigt fühlen.
AZE: Herr Koch, wir danken Ihnen für das Interview.
Das Gespräch führte Dr.Jürgen Tendel